Förderung erneuerbarer Heizungsanlagen

Seit 01.01.2020 profitieren Sie auch als Privatperson von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihrer Heizungsanlage erneuerbare Wärme nutzen.

Gefördert werden:
  • Biomasseanlagen ( wie z.B. Pelletheizung)
  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpeanlagen
  • Gas,-Hybridheizungen
Nutzen Sie bis zu 40% vom Staat und sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und informieren Sie über Einzelheiten.